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In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

 GUT Feuerschutz hilft Ihnen bei der ersten Planung, übernimmt auf Wunsch den Einbau und überprüft die verbauten Warnmelder nach den gesetzlichen Fristen.

 

max. 1 Jahr

Wartungsintervall

DIN 14676, EN 14604, LBO

Gesetzliche Vorschriften (u.A.)
 

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